Sony Interactive Entertainment hat einem Vergleich über 7,85 Millionen US-Dollar in einem jahrelangen Kartellrechtsstreit um digitale PlayStation-Spiele zugestimmt. Kläger werfen dem Unternehmen vor, den Wettbewerb im digitalen Spielevertrieb eingeschränkt und dadurch höhere Preise im PlayStation Store ermöglicht zu haben.
Ein US-Bundesgericht hat den Vergleich bereits vorläufig genehmigt. Endgültig entschieden ist das Verfahren allerdings noch nicht: Die sogenannte Fairness Hearing ist für den 15. Oktober 2026 angesetzt. Sony weist die Vorwürfe weiterhin zurück und räumt mit dem Vergleich kein rechtswidriges Verhalten ein.
Darum geht es in der Klage gegen Sony
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Änderung aus dem Jahr 2019.
Bis zum 1. April 2019 konnten Händler wie Amazon, Best Buy, GameStop, Target und Walmart sogenannte Game-Specific Vouchers für PlayStation-Spiele verkaufen. Dabei handelte es sich um Codes für konkrete digitale Spiele, die anschließend über das PlayStation Network eingelöst wurden.
Dadurch konnten mehrere Händler dasselbe digitale Produkt anbieten und miteinander über den Preis konkurrieren.
Sony stellte dieses Modell im April 2019 ein. Drittanbieter konnten danach weiterhin PlayStation-Guthabenkarten verkaufen, aber keine Codes mehr, über die Kunden ein bestimmtes digitales Spiel direkt erwerben konnten.
Wer beispielsweise eine digitale Version eines bestimmten PS4- oder PS5-Spiels kaufen wollte, musste diese anschließend grundsätzlich über den PlayStation Store beziehen.
Die Kläger argumentieren, dass diese Änderung den Preiswettbewerb reduziert und dazu geführt habe, dass Verbraucher für bestimmte digitale Spiele mehr bezahlen mussten.
Sony bestimmt den Verkaufspreis im PlayStation Store
Eine weitere wichtige Rolle spielt Sonys Vereinbarung mit Entwicklern und Publishern.
In einem öffentlich verfügbaren PlayStation Global Developer & Publisher Agreement heißt es, dass Sony für digital über das PlayStation Network vertriebene Produkte das alleinige Recht besitzt, den endgültigen Verkaufspreis für Nutzer festzulegen.
Publisher können zwar Preisvorschläge machen, die letztendliche Entscheidung liegt laut Vertrag aber bei Sony. Das Unternehmen kann Preise unter den vertraglichen Bedingungen außerdem verändern.
Genau diese Kontrolle wird in Verbindung mit dem Ende der Game-Specific Vouchers zum Kern der kartellrechtlichen Argumentation der Kläger.
Vor April 2019 konnten Händler digitale Codes teilweise zu anderen Preisen als der PlayStation Store anbieten. Nach Abschaffung dieser Möglichkeit existierte für die betroffenen digitalen PlayStation-Versionen keine vergleichbare Konkurrenz mehr außerhalb des offiziellen Stores.
Nicht jeder PlayStation-Kauf ist anspruchsberechtigt
Die 7,85 Millionen Dollar werden allerdings nicht unter allen PlayStation-Spielern verteilt.
Die Vergleichsgruppe ist relativ eng definiert. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Personen in den USA, die zwischen dem 1. April 2019 und dem 31. Dezember 2023 bestimmte qualifizierende Spiele über den PlayStation Store gekauft haben.
Ein Spiel muss mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Vor dem 1. April 2019 musste dafür ein Game-Specific Voucher im Einzelhandel erhältlich gewesen sein.
- Vor diesem Datum mussten mindestens 200 dieser Codes eingelöst worden sein.
- Der durchschnittliche Preis nach Rabatten musste zwischen den beiden untersuchten Zeiträumen um mindestens 0,50 Dollar gestiegen sein.
Verglichen werden die Zeiträume vom 1. Januar 2017 bis 31. März 2019 und vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2023.
Damit reicht es nicht aus, irgendwann in diesem Zeitraum irgendein digitales PlayStation-Spiel gekauft zu haben. Die offizielle Settlement-Seite stellt eine separate Liste der tatsächlich qualifizierenden Spiele bereit.
Geld soll direkt ins PSN-Wallet gehen
Für Spieler mit einem weiterhin aktiven PSN-Konto ist das Verfahren vergleichsweise unkompliziert.
Wer die Kriterien erfüllt und sich nicht aus der Sammelklage ausgeschlossen hat, bleibt automatisch Teil der Vergleichsgruppe. Der verbleibende Anteil des Vergleichsfonds soll nach endgültiger Genehmigung direkt auf die jeweiligen PSN-Wallets verteilt werden.
Eine klassische individuelle Schadensersatzforderung ist für aktive Accounts damit grundsätzlich nicht erforderlich.
Anders sieht es bei inzwischen deaktivierten PSN-Konten aus. Betroffene konnten bis zum 27. August 2026 ihre qualifizierenden Käufe und eine aktuelle Anschrift beim Settlement Administrator einreichen, um eine Auszahlung per Scheck zu erhalten.
Wie hoch der Betrag für einzelne Spieler ausfallen wird, steht noch nicht fest. Er hängt unter anderem von der Zahl der berechtigten Personen und deren qualifizierenden Käufen ab.
Von den 7,85 Millionen Dollar geht nicht alles an Spieler
Auch die komplette Vergleichssumme wird nicht an PlayStation-Nutzer ausgeschüttet.
Die Anwälte der Kläger beantragen Gebühren von bis zu 25 Prozent der Vergleichssumme. Bei vollständiger Genehmigung wären das maximal 1.962.500 Dollar.
Hinzu kommen Verfahrens- und Verwaltungskosten sowie mögliche Service Awards für die beteiligten Vertreter der Sammelklage in Höhe von insgesamt 30.000 Dollar.
Der danach verbleibende Betrag wird entsprechend dem gerichtlich zu genehmigenden Verteilungsplan unter den Mitgliedern der Vergleichsgruppe aufgeteilt.
Sony bestreitet weiterhin die Vorwürfe
Der Vergleich darf nicht mit einem Schuldeingeständnis verwechselt werden.
Sony bestreitet ausdrücklich, gegen Kartellrecht oder andere Gesetze verstoßen zu haben. Auch das zuständige Gericht hat bislang nicht entschieden, dass Sony tatsächlich rechtswidrig gehandelt oder seine Marktstellung missbraucht hat.
In der offiziellen Mitteilung zum Vergleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gericht bislang keine Entscheidung über die Berechtigung der Vorwürfe getroffen hat.
Der Vergleich würde stattdessen den jahrelangen Rechtsstreit beenden, ohne dass die Frage der Haftung abschließend vor Gericht entschieden werden muss.
Gericht hatte frühere Vergleichsversion bereits abgelehnt
Dass der aktuelle Deal nun vor der endgültigen Genehmigung steht, war keineswegs selbstverständlich.
Das Gericht hatte bereits im Juli 2025 eine frühere Fassung des vorgeschlagenen Vergleichs abgelehnt. Danach wurden Bedingungen und Definition der Vergleichsgruppe noch einmal überarbeitet.
Am 8. April 2026 erteilte Richterin Araceli Martínez-Olguín schließlich die vorläufige Genehmigung für die neue Fassung.
Dabei kam das Gericht zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vergleich wahrscheinlich als fair, angemessen und ausreichend genehmigt werden könne. Die endgültige Entscheidung bleibt aber der Anhörung im Oktober vorbehalten.
Finale Entscheidung fällt am 15. Oktober
Der nächste entscheidende Termin ist der 15. Oktober 2026.
Dann prüft das US District Court for the Northern District of California unter anderem, ob der Vergleich endgültig genehmigt wird, ob der vorgeschlagene Verteilungsplan akzeptiert werden kann und welche Anwalts- und Verfahrenskosten tatsächlich aus dem Fonds bezahlt werden dürfen.
Erst wenn die Genehmigung rechtskräftig ist und mögliche Rechtsmittel abgeschlossen sind, können die endgültigen Zahlungen beziehungsweise PSN-Gutschriften erfolgen.
Der Fall ist dabei von der aktuell ebenfalls gegen Sony laufenden Auseinandersetzung um den Begriff „Kaufen“ bei digitalen PlayStation-Spielen zu unterscheiden. Bei Caccuri v. Sony geht es nicht darum, wem ein digitales Spiel rechtlich gehört, sondern um den Vorwurf, Sony habe nach dem Ende des Verkaufs spielspezifischer Downloadcodes den Wettbewerb um digitale PlayStation-Spiele eingeschränkt.
Ob die Kläger mit dieser Behauptung vor Gericht gewonnen hätten, wird der Vergleich voraussichtlich offenlassen. Für bestimmte US-Spieler könnte der jahrelange Rechtsstreit dennoch zumindest mit einer Gutschrift im PSN-Wallet enden.

