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Sony vor Gericht: Digitale PlayStation-Spiele sind Lizenzen

Jonas Teichmann
Jonas Teichmann Chefredakteur & Esports-Experte

Sony muss sich in den USA mit einer Sammelklage über die Frage auseinandersetzen, was Spieler eigentlich erhalten, wenn sie im PlayStation Store auf „Kaufen“ drücken. Vier Kunden werfen dem Unternehmen vor, digitale Spiele als Käufe zu präsentieren, obwohl Nutzer rechtlich lediglich eine Lizenz zur Verwendung der Software erhalten.

Sony widerspricht dem Vorwurf und argumentiert, dass vernünftige Verbraucher durch die Darstellung im PlayStation Store nicht zu der Annahme verleitet würden, uneingeschränktes Eigentum an den Spielen zu erwerben. Das Unternehmen verweist dabei auf seine Nutzungsbedingungen und die Software-Lizenzvereinbarung.

Die Auseinandersetzung bekommt zusätzliche Brisanz, weil Sony bereits angekündigt hat, die Produktion physischer Discs für neue PlayStation-Spiele ab Januar 2028 vollständig einzustellen.

Vier PlayStation-Kunden verklagen Sony

Die Klage wurde am 18. Juni 2026 beim US District Court for the Northern District of California eingereicht. Kläger sind Edward Heycock, Andrew Garcia, Jason Mendoza und John Salinas. Beklagt werden Sony Interactive Entertainment und Sony Corporation of America.

Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 3:26-cv-06016.

Die Kläger stören sich insbesondere an Formulierungen wie „Buy Now“ und „Confirm Purchase“ im PlayStation Store.

Aus ihrer Sicht vermitteln diese Begriffe den Eindruck eines gewöhnlichen Kaufs: Der Kunde bezahlt einen Preis und erwartet anschließend, das erworbene Produkt zu besitzen.

Genau das sei bei digitalen PlayStation-Spielen jedoch nicht der Fall.

Sony: Software wird lizenziert und nicht verkauft

Sonys Lizenzbedingungen unterscheiden klar zwischen einem klassischen Eigentumserwerb und einer Softwarelizenz.

In den entsprechenden Vereinbarungen wird erklärt, dass die Software dem Nutzer lizenziert und nicht verkauft wird. Nutzer erhalten damit ein begrenztes Nutzungsrecht unter den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Auch virtuelle Inhalte bezeichnet Sony ausdrücklich als lizenzierte Inhalte und nicht als Eigentum des Nutzers.

Das allein ist allerdings nicht der entscheidende Streitpunkt des Verfahrens.

Dass digitale Software über Lizenzen bereitgestellt wird, ist in der Spieleindustrie seit Jahren üblich. Die Kläger argumentieren vielmehr, dass Sony diesen Unterschied während des eigentlichen Kaufvorgangs nicht deutlich genug kommuniziere.

Neues kalifornisches Gesetz steht im Mittelpunkt

Der Fall basiert unter anderem auf dem kalifornischen Gesetz AB 2426, das seit dem 1. Januar 2025 gilt.

Das Gesetz reagiert genau auf die zunehmende Verbreitung digitaler Medien, die technisch als Lizenz verkauft werden, im Store aber mit Begriffen wie „Buy“ oder „Purchase“ beworben werden.

Unternehmen dürfen solche Begriffe weiterhin verwenden. Sie müssen Kunden allerdings vor Abschluss der Transaktion klar und deutlich darauf aufmerksam machen, dass sie lediglich eine Lizenz erhalten.

Alternativ kann der Anbieter eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden einholen, dass dieser die Lizenzbedingungen und mögliche Einschränkungen verstanden hat. Die entsprechende Information muss dabei getrennt von den gewöhnlichen Geschäftsbedingungen präsentiert werden.

Genau hier setzt die Klage gegen Sony an.

Die Kläger behaupten, ein Link zu langen Nutzungsbedingungen reiche dafür nicht aus.

Sony hält seine Hinweise für ausreichend

Sony sieht das anders.

In einer Eingabe vom 21. August 2026 argumentiert das Unternehmen, seine Hinweise erfüllten die gesetzlichen Anforderungen und vernünftige Verbraucher würden nicht davon ausgehen, beim Download eines Spiels uneingeschränktes Eigentum daran zu erhalten.

Game File berichtet, dass Sony dabei unter anderem auf Formulierungen in seinen verlinkten Bedingungen verweist. Dort heißt es sinngemäß, dass Nutzer ein Produkt entsprechend der Lizenz verwenden dürfen, es aber nicht besitzen.

Die Kläger halten dagegen, dass diese entscheidenden Informationen erst innerhalb umfangreicher Vertragsdokumente zu finden seien.

Damit dreht sich das Verfahren weniger um die Frage, ob digitale Spiele Lizenzen sind, sondern darum, wie deutlich Sony diese Tatsache beim Bezahlen kommunizieren muss.

Sony will die Sammelklage zunächst aus dem Gericht bekommen

Noch bevor diese Frage inhaltlich entschieden wird, gibt es einen weiteren Rechtsstreit.

Sony beantragte am 21. August, das Verfahren in ein individuelles Schiedsverfahren zu verlagern. Die PlayStation-Nutzungsbedingungen sehen für US-Kunden grundsätzlich vor, dass Streitigkeiten über Arbitration und nicht über Sammelklagen vor Gericht geklärt werden.

Ausnahmen gelten unter anderem für Nutzer, die fristgerecht aus dieser Regelung ausgestiegen sind.

Sollte Sony mit diesem Antrag Erfolg haben, könnte die geplante Sammelklage bereits an dieser Stelle erheblich geschwächt werden. Eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob die Darstellung des PlayStation Stores gegen das kalifornische Gesetz verstößt, gibt es bislang nicht.

Sonys Disc-Aus macht die Debatte besonders relevant

Ausgerechnet jetzt bekommt die Auseinandersetzung zusätzliche Bedeutung.

Sony bestätigte am 1. Juli, dass ab Januar 2028 keine physischen Discs mehr für neu erscheinende PlayStation-Spiele produziert werden.

Neue Titel sollen danach ausschließlich digital über den PlayStation Store beziehungsweise als digitale Produkte über Händler erhältlich sein. Bereits veröffentlichte Disc-Spiele und Titel, die noch vor Januar 2028 physisch erscheinen, sind davon nicht betroffen.

Damit wird das Lizenzmodell künftig für praktisch jeden Käufer neuer PlayStation-Spiele relevant.

Sony hatte europäische Nutzer im August außerdem erneut per E-Mail auf seine Softwarebedingungen hingewiesen. Darin tauchte ebenfalls die bereits länger bestehende Formulierung auf, dass Software lizenziert und nicht verkauft werde. Einen Beleg dafür, dass diese E-Mails gezielt wegen der aktuellen Klage verschickt wurden, gibt es jedoch nicht.

Für deutsche PlayStation-Spieler ändert sich vorerst nichts

Wichtig für Spieler in Deutschland: Das aktuelle Verfahren betrifft kalifornisches Verbraucherschutzrecht.

Aus der Klage folgt derzeit weder eine Änderung der deutschen PlayStation-Nutzungsbedingungen noch ein Anspruch deutscher Nutzer gegen Sony.

Auch ist noch nicht entschieden, dass Sony gegen das kalifornische Gesetz verstoßen hat. Bislang stehen sich lediglich die Positionen gegenüber: Die Kläger sehen die Darstellung eines digitalen „Kaufs“ als irreführend an, während Sony davon ausgeht, die Lizenznatur seiner digitalen Produkte ausreichend offenzulegen.

Gerade mit Blick auf das Ende neuer PlayStation-Discs ab 2028 dürfte die Frage allerdings weit über diesen einzelnen Prozess hinaus relevant bleiben. Je stärker Spiele vollständig digital vertrieben werden, desto wichtiger wird für Kunden, welche Rechte sich tatsächlich hinter einem scheinbar einfachen Klick auf „Kaufen“ verbergen.

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Jonas Teichmann

Über den Autor

Jonas Teichmann

Jonas Teichmann ist Texter und E-Sport-Redakteur bei Fragster.de. In seinen Artikeln verbindet er aktuelle News mit klarer Einordnung und einem Blick für die Details, die in der Szene wirklich zählen. Ob CS2, League of Legends oder die großen internationalen Turniere: Jonas bereitet Themen so auf, dass sowohl eingefleischte Fans als auch Neueinsteiger schnell den Überblick bekommen. Sein Fokus liegt auf verständlicher Sprache, sauberer Struktur und dem Anspruch, Entwicklungen nicht nur zu melden, sondern auch nachvollziehbar zu erklären. Dabei greift er Trends, Meta-Änderungen und Teamdynamiken genauso auf wie relevante Hintergrundgeschichten.

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