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Pokémon Company nach Kamera-Fund mit Klage konfrontiert

Jonas Teichmann
Jonas Teichmann Chefredakteur & Esports-Experte

The Pokémon Company International und ein ehemaliger leitender Mitarbeiter sind in den USA mit einer Zivilklage konfrontiert. Eine anonym auftretende frühere Beschäftigte wirft dem ehemaligen Engineering Director Ben Tsai vor, heimlich Kameras in Toilettenräumen des Unternehmenssitzes in Bellevue installiert zu haben. Gleichzeitig beschuldigt die Klägerin The Pokémon Company, Beschäftigte und Besucherinnen nicht ausreichend geschützt zu haben.

Die am 30. Juli 2026 beim King County Superior Court im US-Bundesstaat Washington eingereichte Klage strebt den Status einer Sammelklage an. Dieser wurde bislang nicht gerichtlich bestätigt. Vertreten werden sollen Frauen und Mädchen, die zwischen 2017 und dem 25. Juli 2026 Toilettenräume am Pokémon-Standort in Bellevue genutzt haben.

Klägerin wirft Pokémon mangelnden Schutz vor

Die unter dem Namen „Jane Doe“ auftretende Klägerin gibt an, selbst in einem Toilettenraum des Unternehmens heimlich aufgenommen worden zu sein. Sie war laut Klageschrift rund fünf Jahre bei The Pokémon Company beschäftigt.

Neben Tsai wird auch das Unternehmen als Beklagter geführt. Die Klägerseite behauptet, The Pokémon Company habe seine Aufsichts- und Schutzpflichten verletzt. Der ehemalige Manager sei nicht angemessen kontrolliert worden, obwohl das Unternehmen nach Ansicht der Klägerin von einem möglichen Risiko hätte wissen müssen.

Dabei handelt es sich zunächst ausschließlich um Vorwürfe aus einer Zivilklage. Ein Gericht hat noch nicht entschieden, ob The Pokémon Company für die mutmaßlichen Handlungen seines früheren Mitarbeiters haftet.

PunktAktueller Stand
BeklagteThe Pokémon Company International und Ben Tsai
GerichtKing County Superior Court, Washington
Einreichung30. Juli 2026
VerfahrenZivilklage mit beantragtem Sammelklage-Status
KlägerinAnonym auftretende frühere Beschäftigte
Betroffener StandortUnternehmenssitz in Bellevue
Genannter Zeitraum2017 bis 25. Juli 2026
Gerichtliche EntscheidungNoch nicht erfolgt

Die Klage fordert Schadenersatz und weitere rechtliche Maßnahmen. Eine konkrete Gesamtsumme wird in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht genannt.

Angestrebte Sammelklage betrifft Beschäftigte und Besucherinnen

Die Klägerin möchte zwei Personengruppen vertreten: Mitarbeiterinnen, die die Toilettenräume am Standort nutzten, sowie weibliche Besucherinnen. Dazu könnten nach Darstellung der Klägerseite auch Minderjährige gehören, die an Veranstaltungen oder anderen Angeboten im Gebäude teilnahmen.

Die Anwälte gehen von Hunderten potenziell betroffenen Personen aus. Dabei soll zwischen Menschen unterschieden werden, die nachweislich aufgenommen wurden, und solchen, die die Räume im fraglichen Zeitraum nutzten, ohne bislang zu wissen, ob sie in den sichergestellten Aufnahmen auftauchen.

Damit eine solche Sammelklage tatsächlich in dieser Form verhandelt werden kann, muss das Gericht die beantragte Gruppe zunächst anerkennen. Die Einreichung allein bedeutet noch nicht, dass alle genannten Besucherinnen automatisch Teil des Verfahrens sind.

Ermittler fanden laut Unterlagen Aufnahmen vom Pokémon-Standort

Die Vorwürfe gegen Tsai wurden ursprünglich durch einen Fund außerhalb des Unternehmens ausgelöst. Im Oktober 2025 entdeckte die Leitung einer Starbucks-Filiale in Kirkland eine kleine Kamera, die unter einem Waschbecken versteckt und auf den Toilettenbereich ausgerichtet gewesen sein soll.

Ermittler identifizierten den Verdächtigen unter anderem mithilfe von Überwachungsvideos und Zahlungsdaten. Bei einer späteren Durchsuchung seines Hauses wurden verschiedene Kameras, Speichermedien und weitere elektronische Geräte beschlagnahmt.

Die anschließende Auswertung soll auch Aufnahmen aus Toilettenräumen des Pokémon-Büros in Bellevue zutage gefördert haben. In der Zivilklage ist von Dateien mit Bezeichnungen wie „Pokémon 27“ und „Pokémon 29“ die Rede. Eine von den Klägeranwälten veröffentlichte Zusammenfassung nennt insgesamt 89 Aufnahmen aus Toilettenräumen des Unternehmens.

Ehemaliger Engineering Director bestreitet die Vorwürfe

Ben Tsai war seit 2017 bei The Pokémon Company International beschäftigt und arbeitete zuletzt als Director of Engineering. Nach seiner ersten Festnahme im Januar 2026 teilte das Unternehmen mit, dass er nicht mehr dort angestellt sei und man mit den Ermittlungsbehörden kooperiere.

Tsai wurde zunächst wegen Voyeurismus ersten Grades angeklagt. Nach der Auswertung weiterer sichergestellter Daten kamen im Juli zusätzliche strafrechtliche Vorwürfe hinzu. Diese betreffen neben weiteren mutmaßlichen heimlichen Aufnahmen auch den Besitz und die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige.

Der frühere Pokémon-Mitarbeiter hat sich nicht schuldig bekannt. Die strafrechtlichen Anschuldigungen sind nicht abschließend bewiesen, und für ihn gilt bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Nach Angaben lokaler Medien wurde für das neue Verfahren eine Kaution von 500.000 US-Dollar angesetzt.

Strafverfahren und Zivilklage sind getrennt zu betrachten

Gegen Tsai laufen strafrechtliche Ermittlungen, während die neue Klage ein zivilrechtliches Verfahren darstellt. Beide Fälle hängen inhaltlich zusammen, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.

Im Strafverfahren muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Tsai die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat. Dabei drohen im Fall einer Verurteilung strafrechtliche Sanktionen.

Die Zivilklage soll dagegen klären, ob Tsai und The Pokémon Company für die möglichen Schäden der betroffenen Personen finanziell und rechtlich verantwortlich sind. Die Klägerin macht unter anderem folgende Ansprüche geltend:

  • Verletzung der Privatsphäre
  • einfache und grobe Fahrlässigkeit
  • emotionale Belastungen
  • Verstöße gegen das Antidiskriminierungsrecht des Bundesstaates Washington
  • unzureichende Kontrolle und Beaufsichtigung eines Beschäftigten

The Pokémon Company wird in der Klage nicht vorgeworfen, selbst Kameras installiert oder Aufnahmen angefertigt zu haben. Der zentrale Vorwurf lautet vielmehr, dass das Unternehmen seine Schutz- und Aufsichtspflichten nicht ausreichend erfüllt habe.

Klägerseite erhebt weitreichende Vorwürfe gegen das Unternehmen

Die Anwälte argumentieren, The Pokémon Company hätte angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um Beschäftigte und Besucherinnen vor heimlichen Aufnahmen zu schützen.

Darüber hinaus behauptet die Klageschrift, das Unternehmen habe Warnsignale übersehen oder nicht ausreichend auf mögliche Risiken reagiert. Welche konkreten Hinweise The Pokémon Company zu welchem Zeitpunkt vorgelegen haben sollen, wird in den öffentlich verfügbaren Abschnitten allerdings nicht detailliert belegt.

Auch die Behauptung, mögliche Aufnahmen könnten weitergegeben oder kommerziell genutzt worden sein, ist derzeit Bestandteil der Klage und keine gerichtlich festgestellte Tatsache. Ob entsprechendes Material vom Unternehmensstandort tatsächlich verbreitet wurde, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen und des Verfahrens.

Pokémon hat sich zur neuen Klage bislang nicht ausführlich geäußert

The Pokémon Company hatte nach Tsais Festnahme bestätigt, dass dieser nicht mehr für das Unternehmen tätig sei. Außerdem erklärte der Konzern, mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.

Eine ausführliche öffentliche Antwort auf die Ende Juli eingereichte Zivilklage liegt bislang nicht vor. Insbesondere ist noch offen, ob das Unternehmen die behauptete rechtliche Mitverantwortung vollständig zurückweist oder eigene Maßnahmen und Untersuchungen darlegen wird.

Für Pokémon ist der Fall deshalb nicht nur juristisch, sondern auch mit Blick auf das Vertrauen der Beschäftigten und Besucher relevant. Der Standort in Bellevue ist der Hauptsitz des internationalen Pokémon-Geschäfts außerhalb Asiens und beherbergt zahlreiche Teams aus Technik, Marketing, Produktentwicklung und Verwaltung.

Die Bezeichnung Sammelklage ist noch vorläufig

Mehrere Berichte sprechen bereits von einer Sammelklage gegen The Pokémon Company. Juristisch genauer handelt es sich bislang um eine beantragte Sammelklage.

Das Gericht muss zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem eine ausreichend große Gruppe möglicher Betroffener, vergleichbare Rechtsfragen sowie eine geeignete Vertretung durch die benannte Klägerin.

Erst nach einer Zertifizierung könnte das Verfahren offiziell für die definierte Personengruppe geführt werden. Das Gericht kann die vorgeschlagene Gruppe außerdem verkleinern, verändern oder den Antrag vollständig ablehnen.

Die Klageschrift selbst räumt ein, dass die Definition der betroffenen Gruppe im weiteren Verlauf präzisiert werden kann.

Umfang des Falls dürfte erst nach weiterer Prüfung klar werden

Die bisherigen Unterlagen zeichnen ein schwerwiegendes Bild. Gleichzeitig befinden sich sowohl das Strafverfahren als auch die Zivilklage noch in einem frühen Stadium.

Entscheidend wird sein, wie viele Aufnahmen tatsächlich am Pokémon-Standort entstanden sind, welche Personen darauf identifiziert werden können und ob es Hinweise auf eine Weitergabe gibt. Ebenso muss geprüft werden, ob The Pokémon Company von Risiken oder konkreten Vorfällen wissen konnte und welche Schutzmaßnahmen im Gebäude bestanden.

Die neue Klage erweitert den Fall deutlich: Im Mittelpunkt steht nun nicht mehr nur die mögliche strafrechtliche Verantwortung eines ehemaligen Managers, sondern auch die Frage, ob sein damaliger Arbeitgeber einen Teil der Verantwortung trägt.

Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleiben die gegen Tsai und The Pokémon Company erhobenen Behauptungen unbewiesen. Fest steht bislang, dass die Klage eingereicht wurde, Tsai nicht mehr beim Unternehmen beschäftigt ist und die Ermittlungen zu den sichergestellten Aufnahmen weiterhin erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Jonas Teichmann

Über den Autor

Jonas Teichmann

Jonas Teichmann ist Texter und E-Sport-Redakteur bei Fragster.de. In seinen Artikeln verbindet er aktuelle News mit klarer Einordnung und einem Blick für die Details, die in der Szene wirklich zählen. Ob CS2, League of Legends oder die großen internationalen Turniere: Jonas bereitet Themen so auf, dass sowohl eingefleischte Fans als auch Neueinsteiger schnell den Überblick bekommen. Sein Fokus liegt auf verständlicher Sprache, sauberer Struktur und dem Anspruch, Entwicklungen nicht nur zu melden, sondern auch nachvollziehbar zu erklären. Dabei greift er Trends, Meta-Änderungen und Teamdynamiken genauso auf wie relevante Hintergrundgeschichten.

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