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63 Genshin-Stimmen mit KI geklont – Gericht verurteilt Anbieter zu hoher Zahlung

Jonas Teichmann
Jonas Teichmann Chefredakteur & Esports-Experte

Ein chinesisches KI-Unternehmen hat die Stimmen von gleich 63 Charakteren aus Genshin Impact ohne Erlaubnis nachgebildet und als kostenpflichtige Voice-Packs verkauft. Das Bezirksgericht Pudong in Shanghai hat den Anbieter nun zur Einstellung des Angebots und zu 750.000 Yuan Schadensersatz an miHoYo verurteilt. Der Fall ist besonders interessant, weil das Gericht nicht nur klassische Urheberrechte betrachtete, sondern den charakteristischen Stimmen auch eine geschäftliche Erkennungsfunktion zusprach.

Umgerechnet entsprechen 750.000 Yuan derzeit ungefähr 90.000 bis 100.000 Euro beziehungsweise rund 110.000 US-Dollar. Anders als in einigen internationalen Berichten dargestellt, handelt es sich dabei nicht um eine staatliche „Geldstrafe“, sondern um Schadensersatz in einem Zivilverfahren.

KI-Dienst verkaufte Voice-Packs von 63 Genshin-Charakteren

miHoYo entdeckte nach Angaben des Gerichts bereits 2025 einen kommerziellen KI-Sprachdienst, der Voice-Packs von insgesamt 63 Genshin-Impact-Charakteren anbot.

Nutzer konnten eines dieser Pakete kaufen und ihre eigene Stimme anschließend während eines Gesprächs in Echtzeit verändern. Das Ergebnis sollte wie die Stimme des ausgewählten Genshin-Charakters klingen.

Der Anbieter beschränkte sich dabei offenbar nicht auf die Stimmen.

Für Werbung, Avatare und Vorschauen wurden auch Bilder und Animationen aus Genshin Impact verwendet beziehungsweise verändert. Interessenten konnten sich Beispielaufnahmen der künstlich erzeugten Charakterstimmen anhören, bevor sie ein entsprechendes Paket kauften.

miHoYo klagte daraufhin wegen Urheberrechtsverletzungen und unlauteren Wettbewerbs.

Anbieter trainierte KI mit nicht autorisiertem Genshin-Audio

Vor Gericht argumentierte das beklagte Unternehmen, dass die erzeugten Stimmen lediglich das Ergebnis eines KI-Modells seien.

Die Ausgabe hänge vom jeweiligen Nutzer ab und sei deshalb nicht zwingend identisch mit der Originalstimme. Außerdem seien mögliche Rechte an den Stimmen eher bei den jeweiligen Synchronsprechern als bei miHoYo zu suchen.

Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

Besonders belastend war eine forensische Stimmanalyse. Dabei kamen Gutachter zu dem Ergebnis, dass die angebotenen KI-Stimmen und die jeweiligen Originalstimmen aus Genshin Impact sehr starke Übereinstimmungen aufweisen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als dieselbe Stimme wahrgenommen werden.

Noch problematischer für den Anbieter: Das Unternehmen räumte ein, ohne entsprechende Erlaubnis ungefähr eine Minute Original-Audio eines Genshin-Charakters zusammen mit anderem Audiomaterial zum Training seines KI-Modells verwendet zu haben.

Gericht: Charakterstimmen können selbst zum Markenzeichen werden

Der juristisch spannendste Teil des Falls betrifft allerdings die Frage, wem eine solche Stimme eigentlich „gehört“.

Bei KI-Stimmen geht es häufig um Persönlichkeitsrechte von Schauspielern oder Synchronsprechern. Das Gericht in Shanghai wählte hier zusätzlich einen anderen Ansatz.

Nach Auffassung des Gerichts besitzen die Stimmen der Genshin-Charaktere inzwischen einen so hohen Wiedererkennungswert, dass sie für Nutzer unmittelbar mit den jeweiligen Figuren, dem Spiel und damit letztlich auch miHoYo verbunden sind.

Sie können dadurch eine geschäftliche Herkunfts- und Identifikationsfunktion erfüllen.

Das Gericht wertete die kommerzielle Nachbildung dieser Stimmen deshalb als Form unlauteren Wettbewerbs.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Figurenstimme nun automatisch wie eine klassische eingetragene Marke behandelt wird. Entscheidend ist vielmehr, dass die Stimme durch ihre langjährige Nutzung eine charakteristische kommerzielle Zuordnung erhalten hat.

Auch Genshin-Bilder wurden ohne Erlaubnis eingesetzt

Bei der Entscheidung ging es zudem nicht ausschließlich um Audio.

Der KI-Anbieter hatte Genshin-Charakterbilder für die Bewerbung seiner Voice-Packs verwendet und teilweise verändert. Auch die Avatare der angebotenen Stimmen orientierten sich sichtbar an den Figuren des Spiels.

Damit konnten Nutzer sehr klar erkennen, welcher Genshin-Charakter mit einem bestimmten Sprachpaket gemeint war.

Die Verbindung aus Bild, Charaktername und nahezu identischer Stimme machte den kommerziellen Bezug zu Genshin Impact entsprechend besonders deutlich.

Das Gericht verpflichtete den Anbieter deshalb, die beanstandeten Praktiken einzustellen und insgesamt 750.000 Yuan an miHoYo zu zahlen.

Fall könnte für KI-Sprachdienste weitreichend sein

Interessant ist das Urteil weit über Genshin Impact hinaus.

KI-Sprachmodelle können inzwischen mit relativ wenig Ausgangsmaterial Stimmen überzeugend imitieren. Entsprechende Dienste werden für Synchronisation, Content-Erstellung, Memes oder sogenannte Voice Changer eingesetzt.

Problematisch wird es, wenn dafür geschützte Aufnahmen ohne Zustimmung genutzt oder bekannte Stimmen anschließend kommerziell vermarktet werden.

Bislang drehten sich viele juristische Auseinandersetzungen vor allem um die Rechte realer Sprecher.

Der aktuelle Fall erweitert diese Diskussion: Auch ein Unternehmen kann offenbar gegen KI-Imitationen vorgehen, wenn eine bestimmte Charakterstimme so stark mit einem Produkt oder einer Figur verbunden ist, dass sie selbst wirtschaftlichen Wiedererkennungswert besitzt.

Das Pekinger Nachrichtenportal Beijing News bezeichnet den Fall deshalb als wichtige Entscheidung zur Frage, ob Charakterstimmen als kommerzielle Kennzeichen geschützt werden können.

Synchronsprecher behalten trotzdem eigene Rechte

Das Urteil bedeutet dabei ausdrücklich nicht, dass die Schauspieler hinter den Stimmen keine eigenen Ansprüche hätten.

Persönlichkeits- und Stimmrechte realer Menschen bilden einen separaten rechtlichen Bereich.

In China wurden entsprechende Regeln für KI-generierte Stimmen zuletzt weiter konkretisiert. Auch in anderen Ländern beschäftigt sich die Unterhaltungsbranche zunehmend mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Stimmen zum Training generativer Modelle eingesetzt werden dürfen.

Genau diese Problematik sorgte zuletzt auch in Games und Anime mehrfach für Konflikte.

Synchronsprecher kritisieren seit Monaten Vertragsklauseln, mit denen Unternehmen Stimmen möglicherweise für KI-Training verwenden könnten. Bei Apex Legends hatten sich beispielsweise französische Sprecher öffentlich gegen entsprechende Vertragsbedingungen gestellt.

Genshin-Urteil setzt deutliches Signal

Für kommerzielle KI-Anbieter dürfte das Urteil deshalb eine ziemlich klare Warnung sein.

Eine Stimme mit KI nachzubauen, sie mit dem Namen und Bild einer bekannten Spielfigur zu versehen und anschließend als kostenpflichtiges Paket zu verkaufen, lässt sich nicht ohne Weiteres mit dem Argument rechtfertigen, dass lediglich ein KI-Modell die Ausgabe erzeugt.

Im Genshin-Fall spielte gerade die Kombination aus Original-Trainingsmaterial, nahezu identischem Ergebnis und direkter Vermarktung mit den bekannten Charakteren eine entscheidende Rolle.

Für miHoYo endet der Rechtsstreit damit mit einem deutlichen Erfolg: 63 künstlich nachgebildete Genshin-Stimmen müssen vom Anbieter verschwinden – und der Versuch, damit Geld zu verdienen, kostet das Unternehmen 750.000 Yuan.

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Jonas Teichmann

Über den Autor

Jonas Teichmann

Jonas Teichmann ist Texter und E-Sport-Redakteur bei Fragster.de. In seinen Artikeln verbindet er aktuelle News mit klarer Einordnung und einem Blick für die Details, die in der Szene wirklich zählen. Ob CS2, League of Legends oder die großen internationalen Turniere: Jonas bereitet Themen so auf, dass sowohl eingefleischte Fans als auch Neueinsteiger schnell den Überblick bekommen. Sein Fokus liegt auf verständlicher Sprache, sauberer Struktur und dem Anspruch, Entwicklungen nicht nur zu melden, sondern auch nachvollziehbar zu erklären. Dabei greift er Trends, Meta-Änderungen und Teamdynamiken genauso auf wie relevante Hintergrundgeschichten.

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